Eidgenössische Schiedskommission ESchK
Der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) obliegt die Tarifaufsicht. Im Rahmen dieser Aufgabe prüft und genehmigt sie die zwischen den konzessionierten Verwertungsgesellschaften und den jeweiligen Nutzerorganisationen ausgehandelten Tarife für die der Bundesaufsicht unterstellte Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. In diesen Tarifen werden die Entschädigungen festgelegt, welche die Nutzer für die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks oder einer nachbarrechtlich geschützten Darbietung zahlen müssen.